OFFIZIELLES ORGAN DES ZENTRALKOMITEESDER KOMMUNISTISCHEN PARTEI KUBAS
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Nach den Unruhen, die vom 11. und 12. Juli im Rahmen der von der US-Regierung geförderten und bezahlten politischen Kommunikationbsoperation gegen Kuba stattfanden, haben Listen von angeblich Verschwundenen im Internet zu kursieren begonnen.

Aber gibt im Land wirklich Verschwundene? Entsprechen diese Listen der Realität? Wie ist das Verfahren bei der Festnahme einer Person? Welche Grenzen gibt es für das Handeln der Behörden?

Dazu sagte am Dienstag der stellvertretende Leiter der Sonderabteilung der Generaldirektion der Kriminalpolizei des Innenministeriums Oberst Víctor Álvarez Valle, in der Sendung „Hacemos Cuba“ kategorisch, dass es in Kuba keine verschwundenen Personen gibt, weder im Zusammenhang mit den jüngsten Unruhen noch in irgendeinem anderen.

„Wir haben in der Revolution als Prinzip das Recht auf Leben, auf Freiheit, auf Erhaltung der Sicherheit der Personen, und das zeigt sich auch in der Handlungsweise der Behörden“, sagte der Oberst und machte gleichzeitig deutlich, dass Kuba die Internationale Konvention zum Schutz aller Personen vor erzwungenem Verschwindenlassen unterzeichnet habe.

Diese Position ist auch in der Verfassung festgelegt, die von der Mehrheit der Kubaner angenommen wurde und obwohl dies in unserer Rechtsordnung nicht als Verbrechen eingestuft wird, gibt es doch eine Reihe von Personen, die für den Fal,l dass ein erzwungenes Verschwindenlassen bewiesen wird, dafür sorgen, das ermittelt wird und diejenigen, die eine solche Tat begehen, bestraft werden.

„Außerdem“, fügte er hinzu, „ gibt es keine geheime Einrichtung zur Strafverfolgung von Personen, die aus irgendeinem Grund oder wegen dem Begehen einer Straftat in eine der Einrichtungen des Innenministeriums gebracht werden“.

Bezüglich des Prozesses der Verhaftung eines Bürgers erläuterte der Leiter der Abteilung zur Überwachung der Strafprozesse bei der Staatsanwaltschaft der Republik José Luis Reyes Blanco, dass „die Aufzeichnungen dieses Prozesses, das Verhaftungsprotokoll, das von der betroffenen Person unterschrieben wird, die Informationen über den Verhafteten und die Anwesenheit der Generalstaatsanwaltschaft dazu beitragen, die Untersuchung zu kontrollieren und dadurch können wir sicher sagen, dass es in unserem Land seit 1959 niemals Verschwundene gegeben hat“. Es liege auf der Hand, dass wenn so etwas im Land vorfallen würde, die Beschwerden bei der Staatsanwaltschaft über alle der Öffentlichkeit zugänglichen Kanäle beträchtlich wären.

Nach Aussage von Reyes Blanco habe die Staatsanwaltschaft im Jahr 2020 mitten in der Pandemie über 129.000 Personen im ganzen Land betreut. In der ersten Hälfte des Jahres waren es mehr als 49.000 und ab dem 12. Juli haben sich 63 Personen meist persönlich an diese Stelle gewandt, um Sachverhalte im Zusammenhang mit den Unruhen zu erfahren.

„Aber keine dieser Beschwerden oder Forderungen hat etwas mit Verschwinden von Personen zu tun gehabt, sondern es ging um Verhaftungen, also mit der Suche nach bestimmten Informationen, die die Interessenten auch von den Stellen, an die sich sich gewandt haben, bekamen.

Zur Zeit untersucht die Staatsanwaltschaft fünf Beschwerden im Zusammenhang mit allgemeinen Unstimmigkeiten bei der Vorgehensweise, aber es gibt keinen Fall, bei dem es um den Verbleib einer Person geht. Der ist immer bekannt und was wichtig ist, die Familie kennt ihn.“

In diesem Zusammenhang wies Oberst Álvarez Valle darauf hin, dass, wenn eine Person zu einer Polizeieinheit gebracht wird, das zunächst manuell in ein Buch eingetragen werde und man ein Protokoll über die Inhaftierung erstelle. Somit wisse die Person,warum sie zur Polizeistation gebracht worden sei.

„Anschließend“, so fuhr er fort, „folgt ein Prozess, der in den ersten 24 Stunden stattfinden kann, der seine erste Erklärung und die Maßnahmen, die je nach Straftat auferlegt werden können, beinhaltet.

In den ersten 24 Stunden weiß die Familie in der Regel, wo sich die Person befindet, weil das Innenministerium über ein automatisiertes unter allen Einheiten vernetztes Betreuungs- und Informationssystem für die Bevölkerung verfügt, in dem jede der inhaftierten Personen registriert ist.

Was die letzten Fälle angeht, so wissen alle Familien, wo sich die Verhafteten befinden, sie haben sich zu diesen Orten begeben, um Dinge der persönlichen Hygiene oder bestimmte Medikamente auszuhändigen. Mit anderen Worten, die Information über den Aufenthaltsort der Personen steht fest und ist durch die Kontrollorgane der Staatsanwaltschaft überprüfbar“.

Anschließend verwies er auf das Internationale Abkommen zum Schutz aller Personen gegen Verschwindenlassen, dem Kuba beigetreten ist und das 2017 überprüft wurde.

Ebenso wird der Artikel 17 im Land angewandt, der ausdrücklich festlegt:

Niemand darf in geheimer Haft gehalten werden.

Unbeschadet anderer völkerrechtlicher Verpflichtungen des Vertragsstaates in Bezug auf Freiheitsentzug legt jeder Vertragsstaat :

Die Bedingungen fest, unter denen Anordnung von Freiheitsentzug erlassen werden können.

Bestimmt die Behörden, die Befugnis haben, einen Freiheitsentzug anzuordnen.

Stellt sicher, dass jede Person, der die Freiheit entzogen wurde, nur an offiziell anerkannten und kontrollierten Orten des Freiheitsentzugs festgehalten wird.

Stellt sicher, dass jede Person, der die Freiheit entzogen wurde, mit ihrer Familie, ihrem Rechtsbeistand, oder einer anderen Person ihrer Wahl in Verbindung treten und von ihr besucht werden kann, unter den durch das Gesetz festgelegten Bedingungen und dass sie, wenn es sich um einen Ausländer handelt, in Übereinstimmung mit dem geltenden Völkerrecht mit ihren Konsularbehörden in Verbindung treten darf.

Gewährleistet den Zugang aller gesetzlich befugten zuständigen Behörden und Einrichtungen zu Orten des Freiheitsentzugs, falls erforderlich mit vorheriger Genehmigung einer Justizbehörde.

Der Staatsanwalt seinerseits stellte klar, dass alle nach den Vorfällen vom 11. Juli festgenommenen Personen, die Möglichkeit haben, einen Anwalt zu beauftragen und dass es jedem Einzelnen freisteht, einen solchen zu wählen.

Und um besagte Liste völlig zu widerlegen, wurde an einer Stelle der Sendung der Kontakt mit einem der angeblich Verschwundenen hergestellt, der auch über andere Compañeros sprach, die in den im Internet kursierenden Listen auftauchen und denen es ausgesprochen gut geht.

Der stellvertretende Leiter der Sonderabteilung der Generaldirektion der Kriminalpolizei des Innenministeriums Oberst Víctor Álvarez Valle betonte, dass diese Listen an Glaubwürdigkeit verlören, weil es an Daten fehle und viele Personen nachweislich nie festgenommen oder auch nur von den Behörden befragt worden seien.

Reyes Blanco sagte, dass eine Reihe von Inhaftierten bereits freigelassen worden sei, weil bestätigt wurde, dass sie nicht in Verbrechen verwickelt waren, andere würden überwacht, seien aber nicht mehr in Haft und es gibt Angeklagte, für die eine Anklageschrift vorbereitet werde, die sich in Untersuchungshaft befinden.

DIE FOLTER WIRD NIEMALS EINE PRAXIS KUBANISCHER BEHÖRDEN SEIN

Eine weitere Matrix, die versucht hat, sich in den sozialen Netzen zu positionieren, konzentriert sich auf das Auftreten von Folter bei den an den destabilsierenden Aktionen Beteiligten.

Oberst Álvarez Valle betonte, dass „ genauso wenig wie das Verschwindenlassen, auch die Folter in Kuba keine Praxis ist. Die Geschichte der Revolution liefert dafür den Beweis und es ist und wird niemals die Praxis der Beamten des Innenminsteriums sein, Gewalt gegen die Verhafteten anzuwenden.“ Außerdem sei Kuba der Konvention gegen die Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen beigetreten,

José Luis Reyes erklärte, dass nach den Unruhen die Anwesenheit von Anwälten in den Polizeieinheiten zugenommen habe, weil es im Interesse der Inhaftierten ist, ihre Meinung zu kennen und dies ein günstiges Szenario für den Dialog und die Übermittlung von Bedenken und Beschwerden sei.

Die Sendung „Hacemos Cuba“ ging auch die Klage eines jungen Mannes ein, die in den letzten Stunden in den sozialen Netzen eskalierte und sich auf Gewalttaten gegen ihn bezog, nachdem er nach den Unruhen festgenommen worden war.

Diese Person steht wegen eines vorangegangenen Verfahrens unter Hausarrest und muss bestimmte Auflagen erfüllen. Trotzdem hielt er sich inmitten der Unruhen weit entfernt von seiner Wohnung auf der Straße auf, was gegen die Bestimmungen verstoßen habe, die er kannte.

Staatsanwalt Reyes Blanco fügte hinzu, dass zu den Beschwerden, die die Staatsanwaltschaft bearbeite, auch die Beschwerde dieses jungen Mannes gehöre, da sein Vater bei der Staatsanwaltschaft vorstellig geworden sei, Alle Informationen seien gesammelt worden und die entsprechenden Ermittlungen würden in völliger Transparenz durchgeführt.

Sollte es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein, würden die Unstimmigkeiten des Geschehens geklärt und die entsprechenden Maßnahmen ergriffen , entweder im Rahmen der Disziplinarordnung, wenn es sich um einen Beamten handelt oder im Rahmen der Strafordnung, wenn das Verhalten gegen das Gesetz verstoßen hat.

Das alles macht hinreichend deutlich, dass es in Kuba weder Verschwundene noch Folter gibt und falls es zu Unregelmäßigkeiten bei den Handlungen des Innenministeriums kommt, werden diese untersucht und die Ergebnisse öffentlich gemacht und im Falle von Verstößen wird die Legalität wiederhergestellt.