Wie auch immer wir herangehen, werden wir bei der Behandlung jeglicher Probleme im Zusammenhang mit Drogen wohl kaum jene schrecklichen Folgen unberücksichtigt lassen können, die deren Verbrauch mit sich bringt. Wegen ihrer verheerenden Auswirkungen auf Menschen und Gesellschaft darf es beim Kampf gegen Drogen weder Pausen noch Gnade geben. Auf diesem Gebiet sind die Gesetze unerbittlich, zumindest in Kuba. Aber die Gesetze heilen keine Leiden.
Deshalb besteht Israel Ybarra Suárez, seit 2006 Sekretär der Nationalen Drogenkommission, darauf, den Kampf gegen diese Geißel als eine Ergänzung zu jenem Rückgrat zu begreifen, das in der Prävention besteht, wobei der Schwerpunkt in den Aktionen der Familie und der Schulen liegt.
Es gehe darum, eine wahre Kultur der Ablehnung des Drogenkonsums zu forcieren, an der alle Bereiche der Gesellschaft beteiligt sind, ohne den Kampf aus dem juristischen Bereich zu vernachlässigen. Als Grundlage dafür dienen die internationale Gesetzgebung und die innerhalb des Landes angenommen gesetzlichen Bestimmungen.
Er erklärte, dass Kuba auf internationalem Gebiet Unterzeichner der drei wichtigsten Rechtsinstrumente ist, die die Konfrontation mit dem weltweiten Drogenproblem regeln: das Einheitsabkommen über Betäubungsmittel von 1961, das Abkommen über psychotrope Stoffe von 1971 und die Konvention der Vereinten Nationen gegen illegalen Handel mit Rauschgiften und psychotropen Substanzen von 1988, die in unserem Land seit 1964, 1976 bzw. 1990 in Kraft sind.
Durch die Unterzeichnung dieser Abkommen geht das Land in technischer und rechtlicher Hinsicht Verpflichtungen ein, um mittels der im Land gültigen Rechtsnormen, angefangen beim Strafgesetzbuch, diese Konfrontation zu führen.
„Die Strafen sind sehr streng“, führte er aus, und das Strafgesetzbuch síeht drei verschiedene Strafmaße vor: das milde, mittlere und verschärfte.
Ybarra, der auch Berater des Justizministers ist, bekräftigte, dass Artikel 190 des Strafgesetzbuches die entsprechenden Behandlung für alle diejenigen Personen festlegt, die in Herstellung, Verkauf, Nachfrage, Handel, Vertrieb und illegalem Besitz von Drogen, Narkotika, psychotropen und anderen ähnlichen Substanzen einbezogen sind.
Wie das Gesetz festlegt, wird mit Gefängnis von vier bis zehn Jahren bestraft, wer ohne Genehmigung Rauschgift, psychotrope oder ähnliche Substanzen produziert, transportiert, damit handelt, sie erwirbt, in das oder aus dem Land bringt oder sie auf welche Art auch immer einem Anderen zugänglich macht.
Ebenso bestraft werden jene, die ohne sofortige Meldung bei den Behörden diese Mittel finden und sie behalten, sowie diejenigen, die Marihuana oder anderen Pflanzen mit ähnlichen Eigenschaften anbauen. Ist derjenige, der sie anbaut, Eigentümer, Pächter oder Nutznießer der Anbaufläche, wird ihm als zusätzliche Maßnahme diese darüber hinaus noch entzogen.
Ebenso sieht das Strafgesetzbuch vor, dass falls die beschriebenen Taten mit relativ großen Mengen begangen werden, die Strafe von acht bis 20 Jahren Haft beträgt und 15 bis 30 Jahre bzw. die Todesstrafe bedeuten kann, wenn die Straftaten von öffentlichen Beamten oder Vertretern begangen werden, die dazu staatliche Mittel benutzen oder Jugendliche unter 16 Jahren darin einbeziehen.
Die Bestrafungen beziehen auch diejenigen ein, die Kenntnis des Verbrechens haben und es nicht melden; medizinische Fachkräfte, die autorisiert sind, diese Mittel zu verschreiben oder zu verabreichen, dies zu anderen Zwecken als den streng therapeutischen tun; sowie jene, die deren Einfuhr in das Land zulassen.
Auch wenn die Zahlen, die den Drogenkonsum in Kuba ausweisen, noch immer nicht nennenswert sind, ist es nach Worten des Experten notwendig, die präventiven Maßnahmen aufgrund eines multidisziplinären Ansatzes auszubauen, weil die Probleme immer komplexer werden, vor allem heute, da der internationale Trend der Entkriminalisierung von Drogen natürlichen Ursprungs immer mehr zunimmt.