MITTEILUNG NR. 1 DES GENERALSTABS DES NATIONALEN ZIVILSCHUTZES
Maßnahmen zur Einhaltung der Covid-19-Quarantäne in unserem Land
Die Quarantäne wird schrittweise unter Berücksichtigung der Grenzen des Wohnblocks, des Verwaltungsbezirks, des Volksrates, der Gemeinde und der Provinz in Übereinstimmung mit der Entwicklung der Krankheit und auf Beschluss der Nationalen Temporären Gruppe auf Vorschlag der Präsidenten der Provinzverteidigungsräte angeordnet






