OFFIZIELLES ORGAN DES ZENTRALKOMITEESDER KOMMUNISTISCHEN PARTEI KUBAS
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Zum ersten Mal in der Finanzgeschichte Kubas hat die Zentralbank (BCC) einer Gruppe von Unternehmen im Land die Genehmigung erteilt, Kryptowährungen für internationale Zahlungen zu nutzen. Dies erleichtert internationale Transaktionen trotz bestehender Finanzbeschränkungen und eröffnet Chancen für technologische Innovationen in Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben (KKMU).

 Laut einer am 23. März in der „La Gaceta de Cuba“ veröffentlichten Information wurde neun KKMU und einem Joint Venture eine einjährige Lizenz erteilt, die auf Antrag verlängert werden kann.

 Diese Genehmigung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. So sind beispielsweise nur grenzüberschreitende Zahlungen im Zusammenhang mit den Geschäftstätigkeiten der jeweiligen Unternehmen zulässig. Darüber hinaus müssen Transaktionen ausschließlich über von der Zentralbank lizenzierte virtuelle aktive Dienstleister (VAPs) abgewickelt werden.

 Die teilnehmenden Unternehmen, die größtenteils im Bereich Informationstechnologie und digitale Lösungen tätig sind, müssen der BCC vierteljährlich Berichte über die Beträge, die verwendeten Kryptowährungen und die zwischengeschalteten VAPs vorlegen.

Zu den Unternehmen mit dieser Genehmigung  gehören: Dofleini (IT-Unternehmen); La Calesa Real und El Asadito (beide Gastronomie); La Meknica (Transport); Ingenius Tecnologías (IT-Lösungen); Dasqom Surl (Computerprogrammierung); Pasarela Digital Surl (Digitale Lösungen); Cema Soltec (Informationstechnologie); Ara (IT-Dienstleistungen) und die gemischte Gesellschaft Productos Sanitarios S.A. Prosa aus der Leichtindustrie.