OFFIZIELLES ORGAN DES ZENTRALKOMITEESDER KOMMUNISTISCHEN PARTEI KUBAS

JUAN ESTEBAN LAZO HERNÁNDEZ, Präsident der Nationalversammlung der Volksmacht. 
HIERMIT VERKÜNDE ICH: Der Staatsrat hat Folgendes erwogen: 
Artikel 193 der Verfassung der Republik Kuba legt fest, dass die Delegierten das ihnen von ihren Wählern übertragene Mandat im Interesse der Gemeinschaft erfüllen und dabei ihre Pflichten mit ihren üblichen Verantwortlichkeiten und Aufgaben in Einklang bringen müssen. 
Die schwierige wirtschaftliche, soziale und politische Lage unseres Landes, bedingt durch die knappe Verfügbarkeit von Brennstoffen, die verschärften Probleme des nationalen Energiesystems und die komplexe Situation bei der Gewährleistung der lebenswichtigen Dienstleistungen für unsere Bevölkerung, verschärft durch die jüngsten Maßnahmen der US-Regierung, erfordert eine engere Verbindung zwischen den Delegierten und ihren Wählern, um besser auf deren Anliegen und andere Probleme der Gemeinde eingehen zu können.

Da bereits mehrfach hervorgehoben wurde, ist die Erfahrung und das Engagement unserer Delegierten während der gesamten Pandemie und der auftretenden Wetterereignisse besonders hervorzuheben. Sie basierten auf ihrem direkten Kontakt zu ihren Wählern durch systematische Kommunikation und weitere Maßnahmen und Aktivitäten.
 Da das Gesetz Nr. 132 „Über die Organisation und Arbeitsweise der Kommunalen Volksversammlungen und der Volksräte“ vom 20. Dezember 2019 in Artikel 81 festlegt, dass die Delegierten der Kommunalen Volksversammlung die notwendige Unterstützung von staatlichen Stellen, Behörden und anderen Einrichtungen erhalten, um ihre Aufgaben zu erfüllen. 

Daher hat der Staatsrat in Ausübung der ihm übertragenen Befugnisse Folgendes beschlossen:
 VEREINBARUNG Nr. 556-X
 ERSTENS: Die Präsidenten der Gemeindeversammlungen prüfen in ihren jeweiligen Gebieten, ob Delegierte, deren Aufgaben dies zulassen, bis auf Weiteres von ihren regulären Aufgaben entbunden werden können, um eine engere Verbindung zwischen den Delegierten und ihren Wählern zu gewährleisten. Die Delegierten, die weiterhin ihren regulären Aufgaben nachkommen, pflegen wie bisher einen ständigen Kontakt zu ihren Wählern, insbesondere an arbeitsfreien Tagen, und fördern die Beteiligung der Gemeinde an der Lösung von Problemen.
ZWEITENS: Die Vorsitzenden der Kommunalversammlungen der Volksmacht ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um die Delegierten über die zur Bewältigung der komplexen Lage im Land getroffenen Entscheidungen zu informieren und die erforderlichen Schritte zur Stärkung der Verbindung zwischen den Delegierten und ihren Wählern zu entwickeln. 
DRITTENS: Die Delegierten halten ihre Wähler über die ihnen vorliegenden Informationen zu Maßnahmen und Aktionen im Zusammenhang mit der aktuellen Lage im Land auf dem Laufenden und bewerten die Meinungen und Vorschläge ihrer Wähler zur Lösung derjenigen Probleme und Schwierigkeiten, die durch Beteiligung der Bevölkerung  angegangen werden können. 

VIERTENS: Die Volksräte üben in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen die Volkskontrolle über die ihnen unterstellten lokalen Einrichtungen aus und analysieren systematisch, wie die Anliegen der Wählerinnen und Wähler berücksichtigt werden und welche Arbeit die einzelnen Delegierten zur Erreichung dieser Ziele leisten. Sie analysieren auch deren Interaktion mit den zuständigen Verwaltungen, insbesondere in Bezug auf Lebensmittelproduktion, Energie und die Volkskontrolle über staatlich beschlossene Maßnahmen, wobei der Preisgestaltung besondere Bedeutung beigemessen wird.

Sie fördern zudem die Bewohner der Gemeinde an ihren Sitzungen und an den von ihnen durchgeführten Volkskontrollaktivitäten.

FÜNFTENS: Die lokalen Verwaltungen tragen im Rahmen ihrer Befugnisse aktiv zur Umsetzung der Bestimmungen dieses Abkommens bei und ergreifen trotz der derzeitigen Ressourcenbeschränkungen die notwendigen Maßnahmen, um durch ihr Management eine höhere öffentliche Zufriedenheit unter der Bevölkerung zu erreichen.

SECHSTENS: Die Kommission für die Überwachung der lokalen Organe der Volksmacht und das Sekretariat der Nationalversammlung bewerten regelmäßig die Einhaltung dieses Beschlusses.

MITTEILUNG AN den Premierminister, die Provinzgouverneure, die Vorsitzenden der Gemeindeversammlungen der Volksmacht und alle anderen relevanten natürlichen und juristischen Personen.
VERÖFFENTLICHUNG im Amtsblatt der Republik.
AUSGESTELLT in Havanna am 9. Februar 2026.
JUAN ESTEBAN LAZO HERNÁNDEZ