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Doktor der Juristischen Wisssenschaften Mariano Rodríguez García. Photo: Granma

Angesichts der harten Strafen, die der Oberste Volksgerichtshof gegen den Angeklagten Alejandro Miguel Gil Fernández – den ehemaligen stellvertretenden Ministerpräsidenten und Wirtschaftsminister – verhängt hat, wird das Ausmaß der Folgen seines kriminellen Handelns deutlich. Diese Folgen hätten bereits im genannten Strafverfahren aufgezeigt werden müssen.

Die überzeugenden Argumente des Gerichts hinsichtlich des Umfangs und der Konsequenzen der begangenen Taten ist bemerkenswert, insbesondere angesichts ihrer Schwere. Sie richtet sich nicht gegen Einzelpersonen oder einige wenige Personen, sondern gegen eine ganze Nation, die diese Angelegenheit – neben der ethischen, moralischen und politischen Verfehlung des Angeklagten – nicht von der tiefen Wirtschaftskrise unter der das Land leidet, trennen kann.

Trotzdem gibt es  Möglichkeiten, die dem Angeklagten gemäß rechtsstaatlichen Grundsätzen künftig zustehen. Granma erörterte dies mit Dr. Mariano Rodríguez García, Leiter des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Havanna.

 Kann man noch mehr über die in der Erklärung erwähnten Punkte sagen?

Die Erklärung des Obersten Volksgerichts bezieht sich allgemein auf die wesentlichen Aspekte der Urteilsverkündung. „Sie beschränkt sich selbstverständlich auf die Information über den Verfahrensablauf. Sie muss nicht auf die technischen juristischen Details oder die Argumente zu den erwiesenen Tatsachen eingehen, die im Urteil detailliert dargelegt werden müssen und die dem Verteidiger, dem Angeklagten und dessen Familie bekannt sind.“

 

Glauben Sie, dass aufgrun des öffentlichen Interesses mehr Informationen als üblich vorgelegt wird und dass die Schwere der Anschuldigung umfassend vermittelt wird?

Ich glaube, dass die wesentlichen Aspekte des ihm vorgeworfenen Verhaltens dargelegt wurden.Zu den ihm zur Last gelegten Straftaten zählten unter anderem Spionage, Bestechung, Einflussnahme und Urkundenfälschung.Um ein oder zwei Gerichtsverfahren durchzuführen und anschließend eine fundiertere Einschätzung abgeben zu können, wäre es notwendig, im Einzelnen zu prüfen, wie diese Taten bewiesen wurden und wie sie zusammenhängen.

 

Warum zwei Strafprozesse für denselben Angeklagten ?

Ich glaube, dies liegt im Wesentlichen an der Sensibilität der Informationen aus den ersten Ermittlungsverfahren wegen Spionage und damit zusammenhängender Delikte. Diese Informationen könnten Daten und Personen betreffen, deren Offenlegung staatliche Prozesse und bedeutende nationale Wirtschaftstätigkeiten gefährden könnte.

 „Gemäß der Strafprozessordnung ist es in solchen Fällen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder des nationalen Interesses stets vorzuziehen, Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit abzuhalten.“

 

 

Es gab zwei getrennte Verfahren, doch die Erklärung spricht von einer einzigen Sanktion. Wie lässt sich das erklären?

Gemäß dem festgelegten Sanktionssystem für jedes Verbrechen muss das zuständige Gericht jede einzelne Handlung ahnden und, abhängig von der Art der verhängten Strafe, anhand bestimmter Verfahrensschritte ein Gesamturteil festlegen.

 „Wenn Sanktionen wie die Todesstrafe, lebenslange Freiheitsstrafe, Freiheitsstrafen oder Geldstrafen vorgesehen sind und eine dieser Strafen für mehrere Verbrechen verhängt wird, wird alternativ eine Gesamtstrafe festgelegt: entweder lebenslange Freiheitsstrafe – wie es hier der Fall zu sein scheint – oder eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, je nach Anwendbarkeit.

 „Wenn jedoch mehrere Verbrechen mit Freiheitsstrafen verbunden sind – beispielsweise acht, zehn, fünf und sieben Jahre –, wird eine Gesamtstrafe verhängt, indem die höchste Strafe (acht Jahre) als Mindeststrafe und die Summe aller Einzelstrafen (30 Jahre) als Höchststrafe festgelegt wird. Das Gericht muss ein Gesamturteil innerhalb dieses Rahmens verhängen.“

 

 

Wie wird garantiert, dass der Angeklagte gegen die lebenslange Haftstrafe Berufung einlegen kann?

Das Gericht hat ihn bereits über die Urteile informiert. Nun hat der Angeklagte die Möglichkeit, Berufung einzulegen und die Strafen anzufechten, wenn er der Ansicht ist, dass das Gericht in seinem Urteil einen Fehler begangen hat, unfair war oder Gründe hinsichtlich der Beweiswürdigung oder eines Aspekts des Rechts hat, seien es formale – also rein rechtliche – oder solche, die die Anwendung oder Auslegung des Gesetzes betreffen, oder sonstige Sachfragen, die im Prozess verhandelt wurden.

Seine Verteidiger können die entsprechende Berufung einlegen und können sicher sein, dass der Angeklagte erneut angehört wird, sofern die Berufung innerhalb der festgelegten Frist eingelegt wird.

 Dies würde von einem anderen Gericht entschieden, das diese Optionen mit oder ohne mündliche Verhandlung prüft. In dieser Verhandlung können Argumente vorgebracht werden, warum das untere Gericht als unfair angesehen wurde oder in seiner Beweiswürdigung oder seinem Urteil einen Fehler begangen hat.

„Anschließend werden die ergriffenen Maßnahmen geprüft und ein neues Urteil gefällt, das darüber entscheidet, ob die Entscheidung des Untergerichts bestätigt wird oder ob die Berufung Aussicht auf Erfolg hat. Sobald über die Berufung entschieden ist, gilt das Urteil als endgültig, und alle Rechtsmittel sind ausgeschöpft.“

- Es gibt dann keine weiteren mehr?

Für außergewöhnliche Fälle sieht das Gesetz ein besonderes Überprüfungsverfahren vor; dieses stellt jedoch keine Berufung gegen das bereits rechtskräftige Urteil dar.

„Ich wiederhole, dass es sich hierbei um ein neues, außergewöhnliches Verfahren handelt, das nur in sehr spezifischen, gesetzlich definierten Situationen Anwendung findet, beispielsweise wenn neue, im Verfahren nicht berücksichtigte Umstände auftreten.

 Die Rechtskraft und Vollstreckung des Urteils bleiben von der bloßen Zulassung dieser Möglichkeit unberührt.“