
Wie das Gesundheitsministerium am gestrigen Montag mitteilte, ist das Tragen des Nasobucos bzw. der Mascarilla in Kuba ab heute nicht mehr vorgeschrieben.
Im Rahmen der Maßnahmen für die neue Phase der COVID-19-Bekämpfung wird festgelegt, dass die Meldepflicht für alle sozialen Aktivitäten aufgehoben wird, mit Ausnahme von Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten, für die die Meldepflicht erforderlich ist, sowie in Sperrgebieten während der Ausbruchskontrolle.
Für Personen mit Atemwegssymptomen werden Masken jedoch weiterhin obligatorisch sein, und es ist wichtig, dass gefährdete Personen sie weiter als Schutzmaßnahme verwenden, nicht nur gegen COVID-19.
Das MINSAP empfiehlt auch den Einsatz in Umgebungen mit vielen Menschen, in denen ein angemessener räumlicher Abstand nicht möglich ist, und fügt hinzu, dass die Entscheidung, Personen mit Atemwegssymptomen den Zutritt zu Arbeits- und Studienzentren zu verwehren, aufrechterhalten wird.
Darüber hinaus müssen an jedem dieser Orte sowie in den sanitären Einrichtungen und auch in den Bereichen, in denen Lebensmittel verarbeitet und ausgeteilt werden, die notwendigen Mittel zum Händewaschen und zur Desinfektion gewährleistet sein.
Das Gesundheitsministerium berichtet unter anderem über die Abschaffung der obligatorischen Verwendung von Schuhdesinfektionsfeldern, obwohl die Desinfektion von Flächen für den kollektiven Gebrauch beibehalten werden sollte, wofür zu 0,5 % Natriumhypochlorit oder eine 70 %ige alkoholische Lösung verwendet werden sollte.
Es empfiehlt außerdem eine systematische und aktuelle Schulung der Arbeitnehmer über individuelle und kollektive Hygieneschutzstandards.








