
1- Aufrechterhaltung der epidemiologischen Überwachung an den Grenzen über alle Reisende mit Wohnsitz in Kuba.
2- Erhöhung des Gesundheitspersonals an den Terminals von Inlandflügen, Bussen, Zügen und Schiffen, wobei das Einsteigen mit Fieber oder Atemwegsbeschwerden nicht gestattet ist.
3- Jeder Reisende erhält die rote Warnkarte (epidemiologische Überwachung, Mod. 82-32), die die Verpflichtung jeder Person enthält, unter epidemiologischer Überwachung zu verbleiben und sich unmittelbar nach ihrer Ankunft der Gesundheitsbehörde zu präsentieren.
4- Reisende mit Wohnsitz im Land werden bei ihrer Ankunft 14 Tage lang isoliert in den vom Gesundheitswesen eingerichteten Einrichtungen überwacht. Die Nichteinhaltung dieser Hygienemaßnahme kann eine Straftat darstellen.
5- Für die in Hotels untergebrachten ausländischen Besucher wird die klinisch-epidemiologische Überwachung und die medizinische Kontrolle während ihres Aufenthalts in diesen Einrichtungen erhöht. MINSAP und MINTUR koordinieren die Aufstockung des Gesundheitspersonals, um die Einhaltung dieser Maßnahme zu gewährleisten.
6- Zweimalige tägliche ärztliche Überprüfung durch das zuständige und geschulte Gesundheitspersonal aller in Hotels Beschäftigter.
7- Allen Personen mit Krankheitsanzeichen und Atemwegs-Symptomen ist der Zugang zur Arbeit, zum Studium oder anderen Zentren verboten und es wird sichergestellt, dass diese zu einer medizinischen Begutachtung zum Gesundheitswesen gehen.
8- Verstärkung der häuslichen Betreuung durch den Hausarzt und die Krankenschwester, wobei schutzbedürftigen Gruppen sowie der Betreuung von Müttern und Kindern Vorrang eingeräumt wird. Auf differenzierte Weise wird gefördert, dass ältere Erwachsene zu Hause bleiben.
9- Einrichtung von Warn- und Kommunikationssystemen von zu Hause zum Gesundheitswesen für die medizinische Versorgung von Menschen mit Atemwegsbeschwerden und Fokuskontrolle mittels speziell eingerichteter Telefonnummern und E-Mails.
10- Festlegung der obligatorischen Desinfektion der Hände mit Natriumhypochlorit 0,1% in allen öffentlichen Einrichtungen, Arbeitszentren und Schulen, um Zugang zu diesen zu erhalten.
11- Vorübergehende Aussetzung der Pläne der Beurlaubung oder Beendigung von Missionen des mitarbeitenden Personals aller Ministerien in den verschiedenen Auslandseinsätzen.