Wie in der Verfassung der Republik und dem Gesetz Nr. 72, dem „Wahlgesetz“ vom 29. Oktober 1992 festgelegt, hat der Staatsrat beschlossen, die Wähler des Landes zu Wahlen aufzurufen, um die Delegierten der Gemeindeparlamente zu wählen.
Diese Wahlen, bei denen die Delegierten der Gemeindeparlamente für zweieinhalb Jahre gewählt werden, sind für Sonntag den 19. April 2015 vorgesehen. Wenn keiner der Kandidaten mehr als 50% der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereinen kann, wird am 26. April ein zweiter Wahlgang stattfinden.








