OFFIZIELLES ORGAN DES ZENTRALKOMITEESDER KOMMUNISTISCHEN PARTEI KUBAS
Die Vorschriften treten am 15. August in Kraft Photo: Ricardo López Hevia

Eine Reihe von Beschlüssen des Ministeriums für Finanzen und Preise (MFP) und der Allgemeinen Zollbehörde der Republik (AGR), die im Amtsblatt Nr. 45 von 2022 veröffentlicht wurden, legen Einzelheiten zu nicht-kommerziellen Einfuhren durch natürliche Personen fest.

Die Verordnungen, die am 15. August in Kraft treten, legen die Tarife für natürliche Personen fest, die nichtkommerzielle Luft-, See-, Post- und Kuriersendungen im Inland empfangen, sowie die Regeln für nichtkommerzielle Einfuhren durch natürliche Personen.

Die Methoden zur Ermittlung der Zölle für verschiedene Sendungen, die für natürliche Personen bestimmt sind, werden festgelegt, wobei die Äquivalenz von einem Kilogramm gleich zehn US-Dollar gilt.

Diese Regelungen entsprechen dem, was der stellvertretende Ministerpräsident und Leiter des Ministeriums für Wirtschaft und Planung, Alejandro Gil Fernández, in der Nationalversammlung der Volksmacht als Teil einer Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft des Landes angekündigt hatte.

BEFREIUNGEN BEI DER ZAHLUNG VON ZÖLLEN

Gemäß dem Beschluss 204/2022 der MFP sind natürliche Personen, die im nationalen Hoheitsgebiet nichtkommerzielle Luft-, See-, Post- und Kuriersendungen erhalten, von der Zahlung der Zollsteuer für die ersten 30,00 Dollar des Wertes oder des entsprechenden Gewichts bis zu drei Kilogramm der Sendung in dem vom AGR festgelegten Wert/Gewichtsverhältnis befreit.

Ebenso wird bei natürlichen Personen, die Artikel im Wert von mehr als 30,00 Dollar und bis zu einem Wert von 200,00 Dollar erhalten, ein Zollsatz von 30 % angewandt, wobei hinzugefügt wird, dass die Berechnung der Höhe des zu zahlenden Zollbetrags durch Anwendung des festgelegte Zollsatz auf den Einfuhrwert erfolgt und nach dem aktuellen Wechselkurs in kubanische Pesos umgerechnet wird.

In der Verordnung wird klargestellt, dass die bis zum Inkrafttreten dieser Entschließung am 15. August nicht abgeschlossenen Prozesse und Verfahren nach den zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Rechtsvorschriften abgewickelt werden.

REGELUNGEN FÜR NICHTGEWERBLICHE EINFUHREN DURCH NATÜRLICHE PERSONEN

Der Beschluss 175/2022 des AGR legt die Regeln für nichtgewerbliche Einfuhren durch natürliche Personen fest, wobei berücksichtigt wird, dass diese Einfuhren für den persönlichen, familiären oder häuslichen Gebrauch über Gepäck, Sendungen,oder anderen zugelassene Fracht durchgeführt werden.

Artikel und Produkte, die von natürlichen Personen eingeführt werden sollen, werden unter der Voraussetzung zugelassen, dass sie einer nichtkommerziellen Einfuhr entsprechen, dass sie transparent deklariert und die einzuführenden Mengen variiert werden, dass ihre Einfuhr die als angemessen festgelegte Grenze nicht überschreitet und dass die Art und die Funktionen eines Artikels oder die Wiederholung der getätigten Einfuhren nicht auf den kommerziellen Charakter oder Zweck ihrer Einfuhr hindeuten.

Andernfalls kann der Zoll feststellen, dass es sich um eine gewerbliche Einfuhr handelt, und die in den Zollvorschriften vorgesehene Sanktion anwenden.

Stellt die Zollbehörde fest, dass aufgrund wiederholter nichtkommerzieller Einfuhren ein kommerzieller Charakter vorliegt, teilt sie dem Zuwiderhandelnden den Sanktionsbeschluss und den Zeitraum mit, in dem sein Recht auf Einfuhr ab dieser Handlung eingeschränkt ist.

Weitere in der Entschließung vorgesehene Regeln sehen vor, dass in den Fällen, in denen ein Artikel oder ein Erzeugnis nicht in den Referenzwerten definiert ist, der verfügbare Referenzpreis als Grundlage herangezogen wird, einschließlich des Verkaufspreises im nationalen Handel und in anderen Ursprungsländern, gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.

Die Bewertungsmethode für elektrische Haushaltsgeräte, Computer- und Kommunikationsgeräte und andere langlebige Waren ist die Zollanmeldung, die Kaufrechnung oder der Referenzwert, unbeschadet der Anwendung der Bestimmungen einer spezifischen Vorschrift oder wenn die Person dies beantragt, wobei man berücksichtigt, ob dem Wiegen zugestimmt wird.

Die Zollbehörde ist befugt, die alternative Wert-Gewicht-Methode für alle Waren anzuwenden, die aufgrund ihrer Eigenschaften und ihres Wertes nach dieser Methode bewertet werden können, wie dies gesetzlich vorgesehen ist.

Die Anhänge zu dieser Entschließung enthalten Spezifikationen zu den Regeln für nichtkommerzielle Einfuhren durch natürliche Personen, Aspekte, die bei der Einstufung anderer Artikel oder Produkte, die nicht als Verschiedenes gelten, zu berücksichtigen sind, und die Liste der Referenzwerte für nichtkommerzielle Einfuhren, die auf beliebige Weise erfolgen.

 

BESTIMMUNG DES ZOLLWERTS

Mit dem Beschluss 176/2022 des AGR wird die alternative Methode zur Ermittlung des Zollwerts von als Verschiedenes und Sonstiges eingestuften Artikeln, die aufgrund ihrer Eigenschaften von natürlichen Personen in Form von Sendungen ohne Handelscharakter eingeführt werden, angewandt, wobei die Äquivalenz von einem Kilogramm gleich zehn US-Dollar gilt.

Bei der Ermittlung des Wertes von Sendungen durch diese Alternative werden Werte berücksichtigt, die auf dem automatisierten Versand beruhen, bei dem das Gewicht der verschiedenen Positionen in der Sendung ermittelt wird.

Die in der Sendung enthaltenen Gegenstände, für die die Wert-Gewicht-Methode nicht angewandt wird, werden einzeln bewertet und im Rahmen der festgelegten Einfuhrgrenze berücksichtigt.

In dem Dokument wird auch klargestellt, dass nicht abgeschlossene Rechtsbehelfe, die vor dem Inkrafttreten dieser Entschließung eingeleitet wurden, weiterhin nach der zum Zeitpunkt der Zollabfertigung geltenden Rechtsvorschrift bearbeitet werden.

Als einzige Sonderbestimmung wird erklärt, dass die Bestimmungen, sobald sie in Kraft sind, ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem die Sendung dem Zoll zur Abfertigung vorgelegt wird.

LISTE DER REFERENZWERTE FÜR NICHTKOMMERZIELLE EINFUHREN DURCH NATÜRLICHE PERSONEN

  • Für Fotoprodukte mit einem Wert von weniger als 50,00 USD gilt die Alternative Wert-Gewicht .
  • Nicht dauerhafte Haushaltsgegenstände und Eisenwaren: bis zu fünf Gegenstände jeder Art, die als Eisenwaren eingestuft werden, sofern ihr Wert 50,00 USD nicht übersteigt; für Gegenstände, die diesen Wert übersteigen, sind bis zu drei zulässig.
  • Farben, Lacke, Pigmente und Verdünner, sofern die Gesamtsumme des Inhalts ihrer Behältnisse 20 Liter nicht übersteigt
  • Haushaltsgeräte: sofern es sich um verschiedene Artikel handelt, wobei bis zu zwei Artikel desselben Typs akzeptiert werden, sofern die Summe ihrer Werte die für die Einfuhr von Reisegepäck festgelegte Grenze nicht überschreitet.
  • Computer- und Telekommunikationsgeräte: bis zu drei Artikel im Zusammenhang mit Telekommunikations- und Netzwerkgeräten, einschließlich Zubehör oder Peripheriegeräte für Computergeräte.
  • Mobiltelefone oder Smartphones: bis zu fünf Einheiten.
  • Musikinstrumente: bis zu drei Artikel, die in jedem Fall der Einfuhrgrenze entsprechen.
  • - Möbel: bis zu fünf Artikel jeder Art, die als Haushaltsmöbel eingestuft sind, sofern ihr Wert 50,00 USD nicht übersteigt.
  • - Kraftfahrzeuge, ihre Teile und ihr Zubehör: Bis zu zwei so genannte elektrische Mopeds mit bis zu zwei Sitzplätzen oder ein Moped in Form einer Sendung können als Reisegepäck eingeführt werden.
  • Fahrräder, Elektrofahrräder und Fahrräder mit Tretunterstützung, Elektroroller oder Ähnliches: bis zu zwei Teilen